Die Sanierung des Pfarrhofes wirft bei vielen Fragen auf: Wer ist für was zuständig, wie wird das finanziert?
Für die Pfarrkirche ist die Pfarre zuständig. Die Haupteinnahmsquellen sind das Sonntagsopfer, das Lichtmessopfer und das Pfarrfest. Außerdem hat die Pfarre St. Lorenzen auch einen kleinen Pfarrwald (ca 2,5 ha) Bei größeren Sanierungsmaßnahmen gibt es auch Zuschüsse der Diözese. Auch das Stift Vorau hat immer einen Betrag geleistet.
Der Pfarrhof gehört der Pfarrpfründe.
Zu Pfründe gehören auch Grundstücke, die aber zum Teil schon für Bauplätzeverkauft wurden. Außerdem gehört der Pfründenwald dazu. Die Pfründe diente früher der Versorgung des Pfarrers. Nun wird der Pfarrer von der Diözese bezahlt. Bis 2016 war unsre Pfarre dem Stift Vorau inkorporiert, daher stand im Grundbuchdas Stift Vorau und deshalb hatte auch das Stift die Baulast für den Pfarrhof zu tragen. Durch die Exkorporation ist dies an die Diözese übertragen worden. Deshalb trägt nun die Baulast für den Pfarrhof die Diözese zusammen mit der Pfarre. Die Eigenleistung der Pfarre wird uns auch abgegolten. Wenn wir Teile des Pfarrhofes vermieten, bekommt diese Miete die Pfarre.